In der Regel sollten die Eigentümergemeinschaft dann abmahnen. Sollte sich wenn schon nach der dritten Ermahnung keine Heilung bei den geforderten des weiteren sogar vereinbarten Leistungen vorbereiten, darf die Eigentümergemeinschaft kündigen. in wahrheit sollte alles hinter dem realen Arbeitszeitaufwand des weiteren dem Gebot der Wirtschaftlichkeit berechnet werden, In abhängigkeit ... https://benjamino899vsp7.wikicommunication.com/user