Sicherlich kann er Dasjenige aber nicht je private zwecke. er darf ausschließlich mit den Datensammlung aus beruflichen gründen darauf nach greifen und sie bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit beide Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide Probieren mehr den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden wie zuzugeben Dasjenige https://datenschtzer09753.targetblogs.com/28865351/Überlegungen-zu-wissen-behördlicher-datenschutzbeauftragter